Rechtsschutz

Rechtsschutz – bei der DPolG bestens aufgehoben!

Unser Rechtsschutz ist seit Jahren zuverlässiger Partner unserer Mitglieder und steht uns jederzeit zur Seite. Ob Schmerzensgeld, Verwaltungsstreit, Arbeitsrecht oder rechtliche Vertretung im Strafverfahren – wir haben alle Bereiche der Tätigkeiten mit dienstlichem Bezug abgedeckt!

Wichtige Verhaltenshinweise bei Regress-Angelegenheiten

In letzter Zeit stellen wir bei Verkehrsunfällen mit Dienstfahrzeugen fest, dass der Dienstherr immer öfter die betroffenen Beamten in Regress nehmen möchte. Die Möglichkeit der Inregressnahme ergibt sich aus § 48 BeamtStG und § 80 LBG NRW. Der Personalrat ist zu beteiligen – Ziel sollte sein, dass dieser die Inregressnahme ablehnt. 

Bezogen auf eine etwaig mögliche Inregressnahme möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine solche nur erfolgen kann, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Hierbei kommt es maßgeblich darauf an, wie Sie sich gegenüber der Behörde äußern. 

Deshalb: Wenden Sie sich unverzüglich an uns! Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und beraten Sie umfassend zu Handlungsmöglichkeiten und etwaigen Konsequenzen. 

Wir bieten Ihnen nachfolgen unsere Verhaltenshinweise im praktischen Scheckkarten-Format an. Falls Sie die Regress-Karte in gedruckter Form auf dem Postweg erhalten möchten, kontaktieren Sie uns diesbezüglich gerne per E-Mail, unter: info@dpolg-nrw.de

Unsere Ansprechpartner in Bonn:
Sunny Ayissi
Sascha Bremer
Katharina Schröder
Pia Gut
Erreichbar ist unser Rechtsschutz per Mail über: rechtsschutz@dpolg-bonn.de

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