Archiv des Autors: DPolGman

Amtsangemessene Alimentation / Widerspruchsformular

Wir raten unseren Mitgliedern unseren Musterantrag / Widerspruch zu nutzen und eigenständig an das LBV NRW zu übersenden. Die Kontaktmöglichkeiten sind der Seite des LBV NRW zu entnehmen. Unseren Musterantrag finden Sie hier.

Das Bundesverfassungsgericht ist in einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2025 – 2 BvL 5/18 u.a.) zu dem Ergebnis gekommen, dass die Besoldung fast aller Landesbeamten in Berlin im Zeitraum 2008 bis 2020 zu gering und damit verfassungswidrig gewesen ist.

Diese Entscheidung beschränkt sich zunächst auf den Bereich Berlin, geht aber in ihrer Wirkung darüber hinaus. Mit der Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zur amtsangemessenen Alimentation getroffen, in der es neue Maßstäbe dafür gesetzt hat, wie ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip zu prüfen ist.

1. Mindestbesoldung: Anhebung der Schwelle auf die 80-Prozent-Grenze des Median-Äquivalenzeinkommens

Bislang ging das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass sich die absolute Untergrenze der Besoldung immer nach dem Grundsicherungsniveau richtet, auf das ein Sicherheitsabstand von 15 % aufgeschlagen wurde.  Nach der neuen Entscheidung muss die Besoldung die sogenannte „Prekaritätsschwelle“ von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen. Hierdurch steigt die Schwelle für die amtsangemessene Alimentation.

2. Fortschreibungsprüfung: fortlaufende Anpassung der Besoldung

Im Rahmen einer Fortschreibungsprüfung ist lt. Bundesverfassungsgericht zu messen, ob die Beamtenbesoldung „fortlaufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angepasst wird.“

3. Ausnahmemöglichkeit:

Auf der dritten Prüfungsebene ist laut BVerfG zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein könnte. Dabei stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht einschränken können.

Quelle: https://www.bdz.eu/news/2025/11/21/bundesbeamtinnen-und-beamte-koennen-nicht-noch-einmal-fuenf-jahre-auf-eine-verfassungsgemaesse-besoldung-warten/

Seminarangebot 2026

Unsere DPolG NRW Seminarliste für 2026 (Seminarangebot) ist nun Online! Darüber hinaus wollen wir natürlich auch daran erinnern, dass weitere Seminare unseres Dachverbands (Deutscher Beamtenbund und Tarifunion) buchbar sind. Die Anmeldungen für die Seminare sollte über unseren Kreisverband (wenn auch zugehörig zum PP Bonn oder Köln) erfolgen: kv.bonn@dpolg-nrw.de

Hier die Seminare der DPolG NRW:

1.) 25.02.2026 – 27.02.2026
        Vorbereitung auf den Ruhestand
        Seminarort: In Klärung

2.) 07.05.2026 – 08.05.2026
        Tarif
        Seminarort: Dortmund

3.) 22.06.2026 – 24.06.2026
        Rhetorik
        Seminarort: Dortmund

4.) 04.11.2026 – 06.11.2026
        Vorbereitung auf den Ruhestand
        Seminarort: Köln

Die Seminaranmeldung eines Mitglieds erfolgt über den jeweiligen Kreisverband (kv.bonn@dpolg-nrw.de ); unter Nennung einer empfangssicheren, privaten E-Mail-Adresse des Mitglieds.

Darüber bieten wir gemeinsam mit unserem Dachverband weitere Seminare an. Informationen gibt es auf unserer Seite: https://dpolg-bonn.de/seminarangebot-2026/

Mit dieser E-Mail möchten wir schon einmal auf die Stornogebühren der dbb Akademie hinweisen, auf welche wir als DPolG NRW keinen Einfluss haben:

Bei Präsenzseminaren kann eine kostenfreie Teilnahmeabsage nur bis spätestens 28 Tage vor dem Seminarbeginn – unter Angabe von Gründen – erfolgen. Nicht fristgerechte Stornierungen führen grundsätzlich zur Berechnung der Teilnehmergebühren – zuzüglich der Stornobeträge (in pauschalierter Höhe von 100 Euro je Tag und Teilnehmer  – sofern die Möglichkeit der Nachbesetzung durch einen Ersatzteilnehmer/einer Ersatzteilnehmerin nicht gegeben ist. Nach erfolgter Anmeldung zu einem Seminar ist das Mitglied demnach in der Pflicht, die Stornobedingungen einzuhalten. Etwaig anfallende Kosten werden somit nicht vom Landesverband getragen.  

Eine Übersicht der nach jetzigem Stand geplanten Seminare (Seminarangebot) kann gerne auf unserer Homepage eingesehen werden: https://www.dpolg-nrw.de/service/seminare/

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Sommerfest der Polizeiwache Bad Godesberg: 1.200 Euro Spende für die DPolG Stiftung

Jedes Jahr lädt die Polizeiwache Bad Godesberg im Sommer zu ihrem beliebten Sommerfest ein – ein Anlass für Kolleginnen und Kollegen sowie Gäste, gemeinsam zu feiern und den Austausch zu pflegen. In diesem Jahr fand das Fest im August statt und war erneut ein voller Erfolg.

Besonderes Highlight des Sommerfests ist für viele die Unterstützung der Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft [dpolg-stiftung.de]. Die Einnahmen aus dem Fest werden seit dem letzten Jahr der Stiftung gespendet, die damit wichtige soziale Projekte für Polizeibedienstete und deren Familien unterstützt.

Am heutigen Tag wurde die großzügige Spende von 1.200 Euro offiziell übergeben. Andreas Gut, Vorsitzender der DPolG Bonn und regionaler Ansprechpartner der DPolG Stiftung, nahm den Scheck mit großer Freude entgegen. Für ihn liegt die Stiftung besonders am Herzen: „Die DPolG Stiftung steht für Unterstützung und Solidarität innerhalb unserer Polizei. Es ist mir ein persönliches Anliegen, dieses Engagement aktiv zu fördern.“

Neben der Spendenübergabe wirbt Andreas Gut auch dafür, die Urlaubsangebote der Stiftung in Lenggries oder Fall zu nutzen. „Wer hier bucht, unterstützt nicht nur seinen Erholungsurlaub, sondern trägt auch direkt dazu bei, dass die Stiftung ihre Hilfen weiter ausbauen kann“, so Gut.

Der Vorsitzende der DPolG Bonn und regionale Ansprechpartner für die DPolG-Stiftung, Andreas Gut, bei der Übergabe der Spende. (vl.: Fabian Heinz, Mark Melikhov, Andreas Gut und Marc Knopp)

Als regionaler Ansprechpartner steht Andreas Gut zudem nicht nur für den Bereich der KPB Bonn, sondern auch anderen Kreisverbänden zur Verfügung. Er besucht Vorstandssitzungen oder Jahreshauptversammlungen, um die Arbeit der Stiftung vorzustellen und für mehr Bewusstsein und Unterstützung zu werben.

Die DPolG Stiftung setzt sich dafür ein, Polizeikräfte in Notlagen zu unterstützen – sei es durch finanzielle Hilfen bei Dienstunfällen, Gesundheitsproblemen oder familiären Krisen. Dank der Spenden aus Aktionen wie dem Sommerfest können diese Hilfen wirksam und unbürokratisch bereitgestellt werden.

Ausblick

Ein weiteres Highlight wird der kommende Landeskongress der DPolG NRW im November sein. Dort wird Reinhold Merl, der Vorsitzende der DPolG Stiftung, einem der Organisatoren des Sommerfests, Mario Bungert, persönlich für sein herausragendes Engagement danken.

Die DPolG Bonn und die Stiftung freuen sich bereits auf das nächste Sommerfest und hoffen auch weiterhin auf die tatkräftige Unterstützung aller Mitglieder, Kolleginnen und Kollegen, sowie Freunde der Polizei.

Näheres zur Stiftung gibt es hier.

Für Fragen kann gerne unser Kontaktformular verwendet werden.

BKV 2025 – Zahlen verteilen Kräfte – Belastung bleibt

Belastungsbezogene Kräfteverteilung für die Polizeibehörden NRW (BKV 2025)

Das Ministerium des Innern NRW hat den Entwurf der diesjährigen BKV mitgeteilt.

Erich Rettinghaus (Landesvorsitzender DPolG NRW): „So zieht sich durch die BKV weniger ein Plus, als ein Hin- und Her-Geschiebe, sodass tatsächlich der Mangel an Personal nicht behoben, sondern nur verteilt wird.“

Es wird Zeit, dass die Finanz- und Personalplanung endlich die realen Bedürfnisse der Polizeibeschäftigten berücksichtigt.

Der Vorsitzende der DPolG Bonn, Andreas Gut, zur BKV: „Im Grund brauchen wir für Bonn nichts erwarten. Zum 01.09.2025 kommen neue Kolleginnen und Kollegen nach Bonn. Für die Kameras werden alle wieder lächeln, am 02.09.2025 geht es dann mit Personalmangelverwaltung weiter. Die Belastungen für die Kolleginnen und Kollegen wird weiter hoch bleiben, was zu weiteren Ausfällen führen kann. Das Hamsterrad dreht sich weiter!“

Weitergehende Informationen gibt es in unserem DPolG NRW Flyer: https://www.dpolg-nrw.de/fileadmin/user_upload/www_dpolg-nrw_de/pdf/2025/Flyer_BKV_2025.pdf

Behördenfamilienfest am 30.08.2025

Am 30.08.2025 findet im Polizeipräsidium Bonn das Familienbehördenfest statt. Als Kreisverband haben wir hier einige Aktionen gesponsort und freuen uns wenn Ihr kommt. Eingeladen sind herzlich die Mitarbeitenden des PP Bonn mit ihren Angehörigen.

Der Vorstand der DPolG Bonn hat der Behörde bei der Durchführung des Festes die Unterstützung zugesagt.

Veranstalter ist das Polizeipräsidium Bonn: https://bonn.polizei.nrw/