Frist läuft zum Jahresende ab!
bis zum 31.12.2025 ist es für Beamte möglich, Anspruch auf Vaterschaftsurlaub rückwirkend ins Jahr 2022 geltend zu machen. Aufgrund der tariflichen Regelungen zu Ausschlussfristen kommt bei Tarifbeschäftigten eine rückwirkende Geltendmachung für sechs Monate in Betracht.
Alle notwendige Anträge und weitere Informationen haben wir hier für Euch zusammengestellt: Infos und Anträge Vaterschaftsurlaub
Bitte beachtet, dass die fristwahrenden Maßnahmen jeweils eigenständig zu stellen sind – per Einwurf-Einschreiben – an die jeweils zuständige Personalabteilung (hier: PP Bonn ZA 21), bei der auch sonstige Sonderurlaubs- und Erholungsurlaubsanträge gestellt werden.
Sollte der Antrag abgelehnt / der Widerspruch zurückgewiesen werden, kann gewerkschaftlicher Rechtsschutz beantragt werden. Über die Rechtsschutzgewährung wird dann im Einzelfall entschieden.
