dieses Jahr findet unsere Jahreshauptversammlung im Polizeipräsidium Bonn statt!
Unsere Mitglieder sind herzlich eingeladen. Für leibliches Wohl werden wir sorgen. Hierzu benötigen wir jedoch eine kurze Bestätigung, dass ihr kommt: Mail senden
Die Teilnahme ist grundsätzlich während der Dienstzeit möglich, sofern zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen!
Termin: 05.05.2026, 10:00 Uhr im roten Saal (Polizeipräsidium Bonn)
Michael Martin übergibt die Geschäfte an Andreas Gut
v.l.: Sascha Gerhardt (1. Stv. Landesvorsitzender), Erich Rettinghaus (Landesvorsitzender), Michael Martin (ehem. Regionalbeauftragter) und Andreas Gut (Neuer Regionalbeauftragter und Vorsitzender Bonn/Köln)
Die Stiftung der Deutschen Polizeigewerkschaft in Bayern hat in Nordrhein-Westfalen einen neuen Ansprechpartner: Der 35-jährige Polizeibeamte Andreas Gut aus dem Polizeipräsidium Bonn übernimmt ab sofort die Aufgabe des Regionalbeauftragten für den Landesverband Nordrhein-Westfalen der DPolG. Er folgt damit auf Michael Martin aus dem Kreisverband Rhein-Sieg-Kreis, der das Amt in den vergangenen Jahren engagiert wahrgenommen hatte und Ende Oktober in den Ruhestand geht.
Die offizielle Übergabe der Aufgaben fand am 12.03.2026 in der Landesgeschäftsstelle der Deutsche Polizeigewerkschaft Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf statt. An dem Termin nahmen unter anderem der Landesvorsitzende Erich Rettinghaus sowie der erste stellvertretende Landesvorsitzende Sascha Gerhardt teil. Gemeinsam verabschiedeten sie den bisherigen Beauftragten Michael Martin und begrüßten Andreas Gut offiziell in seiner neuen Funktion.
Engagement für die Stiftung der DPolG
Die Stiftung der Deutsche Polizeigewerkschaft verfolgt das Ziel, Polizeibeschäftigte und deren Familien in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen sowie Projekte zu fördern, die der Polizei und der öffentlichen Sicherheit zugutekommen. Gerade in besonderen Belastungssituationen – etwa nach schweren Einsätzen oder persönlichen Schicksalsschlägen – kann die Stiftung schnell und unbürokratisch Hilfe leisten.
Mit der Berufung von Andreas Gut soll die Arbeit der Stiftung im Landesverband Nordrhein-Westfalen weiter gestärkt werden. Als Stiftungsbeauftragter ist er künftig Ansprechpartner für Mitglieder, Kreisverbände und Unterstützer in Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig wird er die Aktivitäten der Stiftung im Land koordinieren und die Zusammenarbeit weiter ausbauen.
Dank an Michael Martin
Der Landesvorsitzender der DPolG NRW (Erich Rettinghaus) nutzte die Gelegenheit, um dem bisherigen Stiftungsbeauftragten Michael Martin für seine langjährige Arbeit zu danken. Als Regionalbeauftragter hatte er die Stiftung über mehrere Jahre hinweg engagiert unterstützt und zahlreiche Hilfsmaßnahmen begleitet.
„Die Stiftung der DPolG lebt vom persönlichen Engagement vieler Kolleginnen und Kollegen“, betonte Landesvorsitzender Erich Rettinghaus während der Übergabe. Michael Martin habe in seiner Funktion maßgeblich dazu beigetragen, die Arbeit der Stiftung im Landesverband bekannter zu machen und wichtige Projekte zu begleiten.
Neuer Ansprechpartner aus Bonn
Mit Andreas Gut übernimmt nun ein engagierter Polizeibeamter aus dem Polizeipräsidium Bonn diese verantwortungsvolle Aufgabe. Der 35-Jährige ist im Kreisverband Bonn der DPolG aktiv (Vorsitzender) und kennt die gewerkschaftliche Arbeit sowie die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen aus dem täglichen Dienst.
Als neuer Stiftungsbeauftragter möchte Gut insbesondere dazu beitragen, die Bekanntheit der Stiftung innerhalb der Polizei weiter zu erhöhen. Viele Beschäftigte wüssten noch zu wenig über die Möglichkeiten der Unterstützung, die die Stiftung im Bedarfsfall bieten könne.
Zugleich sieht er großes Potenzial darin, das Engagement der Kreisverbände stärker miteinander zu vernetzen. „Die Stiftung ist ein wichtiges Instrument der Solidarität innerhalb unserer Polizei“, so Gut. Ziel müsse es sein, diese Hilfe dort sichtbar zu machen, wo sie gebraucht wird.
Stiftung als Ausdruck polizeilicher Solidarität
Die Stiftung der DPolG steht seit vielen Jahren für gelebte Solidarität innerhalb der Polizei. Sie unterstützt Kolleginnen und Kollegen sowie deren Familien, wenn sie durch besondere Ereignisse oder persönliche Schicksalsschläge in Not geraten sind.
Mit dem Wechsel im Amt des Regionalbeauftragten setzt die DPolG Nordrhein-Westfalen ihre kontinuierliche Arbeit für diese wichtige Einrichtung fort. Der Landesverband sieht darin einen wichtigen Beitrag, um den Zusammenhalt innerhalb der Polizei und der Gewerkschaft weiter zu stärken.
Der Landesvorstand zeigte sich überzeugt, dass Andreas Gut diese Aufgabe mit großem Engagement übernehmen wird. Die Stiftung bleibe damit auch künftig ein verlässlicher Bestandteil der gewerkschaftlichen Arbeit und ein sichtbares Zeichen der Unterstützung und Wertschätzung für Polizeibeschäftigte in Nordrhein-Westfalen.
bis zum 31.12.2025 ist es für Beamte möglich, Anspruch auf Vaterschaftsurlaub rückwirkend ins Jahr 2022 geltend zu machen. Aufgrund der tariflichen Regelungen zu Ausschlussfristen kommt bei Tarifbeschäftigten eine rückwirkende Geltendmachung für sechs Monate in Betracht.
Bitte beachtet, dass die fristwahrenden Maßnahmen jeweils eigenständig zu stellen sind – per Einwurf-Einschreiben – an die jeweils zuständige Personalabteilung (hier: PP Bonn ZA 21), bei der auch sonstige Sonderurlaubs- und Erholungsurlaubsanträge gestellt werden.
Sollte der Antrag abgelehnt / der Widerspruch zurückgewiesen werden, kann gewerkschaftlicher Rechtsschutz beantragt werden. Über die Rechtsschutzgewährung wird dann im Einzelfall entschieden.
Wir raten unseren Mitgliedern unseren Musterantrag / Widerspruch zu nutzen und eigenständig an das LBV NRW zu übersenden. Die Kontaktmöglichkeiten sind der Seite des LBV NRW zu entnehmen. Unseren Musterantrag finden Sie hier.
Das Bundesverfassungsgericht ist in einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2025 – 2 BvL 5/18 u.a.) zu dem Ergebnis gekommen, dass die Besoldung fast aller Landesbeamten in Berlin im Zeitraum 2008 bis 2020 zu gering und damit verfassungswidrig gewesen ist.
Diese Entscheidung beschränkt sich zunächst auf den Bereich Berlin, geht aber in ihrer Wirkung darüber hinaus. Mit der Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zur amtsangemessenen Alimentation getroffen, in der es neue Maßstäbe dafür gesetzt hat, wie ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip zu prüfen ist.
1. Mindestbesoldung: Anhebung der Schwelle auf die 80-Prozent-Grenze des Median-Äquivalenzeinkommens
Bislang ging das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass sich die absolute Untergrenze der Besoldung immer nach dem Grundsicherungsniveau richtet, auf das ein Sicherheitsabstand von 15 % aufgeschlagen wurde. Nach der neuen Entscheidung muss die Besoldung die sogenannte „Prekaritätsschwelle“ von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen. Hierdurch steigt die Schwelle für die amtsangemessene Alimentation.
2. Fortschreibungsprüfung: fortlaufende Anpassung der Besoldung
Im Rahmen einer Fortschreibungsprüfung ist lt. Bundesverfassungsgericht zu messen, ob die Beamtenbesoldung „fortlaufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards angepasst wird.“
3. Ausnahmemöglichkeit:
Auf der dritten Prüfungsebene ist laut BVerfG zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip ausnahmsweise verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein könnte. Dabei stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht einschränken können.
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